FRMV BSAFIBUZWKSTVK

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Zuweisung Fibukonto - Kostenstellenanteile

Über die Maske Zuweisung Fibukonto kann einem Artikel für jede Konstellation aus Mandant und Mehrwertsteuer nur genau eine verkaufsseitige Kostenstelle zugewiesen werden. Über die Nutzung der Maske Kostenstellenanteile ist es jedoch möglich, beliebig viele verkaufsseitige Kostenstellen sowie deren prozentuale Anteile zu hinterlegen.


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Hauptbereich

Da durchaus mehrere Kostenstellen beim Verkauf eines Artikels anteilig betroffen sein können, ist es über diese Maske möglich, den Datensatz der Fibukontozuweisung zu erweitern. Dort kann für einen Artikel jeder Merwertsteuersatz nur einmal je Mandant hinterlegt werden, wodurch jeweils nur eine verkaufsseitige Kostenstelle eingetragen werden kann.

Beispiel: Für Artikel 1 bestehen vier Datensätze im Konto Zuweisung Fibukonto, jeweils zwei für Mandant A (7% und 19% MwSt.) und zwei für Mandant B (7% und 19% MwSt.). Sollen für Mandant A bei 19% MwSt. 3 Kostenstellen hinterlegt werden, wird das Feld 'Verk.Kost.St.' in dieser Maske leer gelassen und stattdessen 3 Datensätze in der Maske Kostenstellenanteile erzeugt.

Bei der Anlage eines Datensatzes werden die meisten Daten aus der Zuweisung Fibukonto übernommen. Es muss lediglich das Kost.St.Kz. aus den Sachkonten sowie der darauf entfallende Anteil Kostenstelle in Prozent hinterlegt werden.

Das Gesamt-Kennzeichen zeigt nach dem Abspeichern des Datensatzes an, wie viel Prozent bereits verteilt wurden. Sind es nicht 100 %, werden weniger (oder mehr) Kosten auf die Kostenstellen verteilt als tatsächlich anfallen. Dies führt beim Export an die Finanzbuchhaltung zu Problemen und sollte berücksichtigt werden.


Siehe auch

Artiklstamm - Zuweisung Fibukonto

Artikelstamm

Kostenstellen