Guten Tag,
da wir auf der Suche nach einer neuen Warenwirtschaft sind, lese ich interessiert in diesem Forum.
Ich möchte bei Rechnung und Lieferscheinen von dem vorgedruckten Papier weg kommen.
Kann ich mit dem AvERPDesign auch unser Geschäftspapier entwickeln und somit auf weissem Papier drucken?
Gruß
R. Zahn
Formulare
Moderator: SYNERPY
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- Beiträge: 796
- Registriert: Mi Mär 17, 2004 12:11 pm
Guten Tag
Das ist richtig. Mit dem AvERP Designer haben Sie die Möglichkeit alle Formulare individuell anzupassen und Ihr Geschäftspapier abzubilden. Im AvERP Designer ist ein Report Designer eingebunden, welcher Ihnen dies ermöglicht. Die Vorgehensweise bzw. Hilfestellungen finden Sie zum einen im Forum und zum anderen wird dies in unserer Programmierdokumentation beschrieben.
Das ist richtig. Mit dem AvERP Designer haben Sie die Möglichkeit alle Formulare individuell anzupassen und Ihr Geschäftspapier abzubilden. Im AvERP Designer ist ein Report Designer eingebunden, welcher Ihnen dies ermöglicht. Die Vorgehensweise bzw. Hilfestellungen finden Sie zum einen im Forum und zum anderen wird dies in unserer Programmierdokumentation beschrieben.
Danke für die schnellen Antworten.
Wie sieht es dann mit den AGBs aus. Wir haben diese auf der Rückseite vorgedruckt.
Ist es rechtlich in Ordnung auf der Vorderseite einen Verweis z.B. auf die Homepage zu hinterkegen,
wo der Kunde diese nachlesen kann?
Ja, das hat mit der Software nicht zu tun, aber diese Frage kam sofort auf.
Gruß
R. Zahn
Wie sieht es dann mit den AGBs aus. Wir haben diese auf der Rückseite vorgedruckt.
Ist es rechtlich in Ordnung auf der Vorderseite einen Verweis z.B. auf die Homepage zu hinterkegen,
wo der Kunde diese nachlesen kann?
Ja, das hat mit der Software nicht zu tun, aber diese Frage kam sofort auf.
Gruß
R. Zahn
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- Beiträge: 155
- Registriert: Do Mär 04, 2004 2:18 pm
- Wohnort: Wittlich
Dazu müssten Sie dann einfach auch das gleiche Papier mit den vorgedruckten AGB's auf der Rückseite verwenden.Gast hat geschrieben:Wie sieht es dann mit den AGBs aus. Wir haben diese auf der Rückseite vorgedruckt.
Wo haben Sie diese denn gedruckt? Auf der Rückseite der Rechnung sind sie jedenfalls rechtlich wirkungslos.
Wirksam sind nur AGB's, die vor Vertragsabschluss bekanntgegeben werden. Ob der Kunde sich diese auch vor Vertragsabschluß durchliest, ist eine andere Sache. Also sollten die AGB's schon auf Angebot und Auftragsbestätigung gedruckt sein, oder auf dem Angebot und auf der Bestätigung dann sinngemä´ß: "gemäß unseren AGB...".
Kann mir kaum vorstellen, dass das rechtsbindend wäre.Ist es rechtlich in Ordnung auf der Vorderseite einen Verweis z.B. auf die Homepage zu hinterkegen,
wo der Kunde diese nachlesen kann?
Hallo "jlange",
natürlich verweisen wir auf unsere AGBs bei Angeboten und bei unseren Auftragsbestätigungen aber der Verweis alleine ist nicht ausreichend. man muß sie auch zur Verfügung stellen. Bei unseren Angeboten gibt es einen Link zu den AGBs auf unserer Homepage, da kann sie der Kunde einsehen.
Ich möchte nur ganz gerne zukünftig blanko Papier (Rechnung/Lieferscheine) verwenden und auch auf die AGBs auf der Rückseite verzichten.
Kunden von uns verweisen bei Rechnungen/Lieferscheinenauf die AGBs mit einem Hinweis "Unsere aktuellen AGBs finden Sie unter "www.xxxxx"
Ich bin nicht sicher, ob das ausreichend ist.
Gruß
R. Zahn
natürlich verweisen wir auf unsere AGBs bei Angeboten und bei unseren Auftragsbestätigungen aber der Verweis alleine ist nicht ausreichend. man muß sie auch zur Verfügung stellen. Bei unseren Angeboten gibt es einen Link zu den AGBs auf unserer Homepage, da kann sie der Kunde einsehen.
Ich möchte nur ganz gerne zukünftig blanko Papier (Rechnung/Lieferscheine) verwenden und auch auf die AGBs auf der Rückseite verzichten.
Kunden von uns verweisen bei Rechnungen/Lieferscheinenauf die AGBs mit einem Hinweis "Unsere aktuellen AGBs finden Sie unter "www.xxxxx"
Ich bin nicht sicher, ob das ausreichend ist.
Gruß
R. Zahn