Nicht rein numerische Bestell-/Liefernummer
Moderator: SYNERPY
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Nicht rein numerische Bestell-/Liefernummer
Hallo,
mittlerweile ist das Handbuch eingetroffen und ich habe es auch schon ein wenig studiert, allerdings zu meinem Problem keine Lösung gefunden.
Hier im Haus werden Bestellungen, Rechnungen, usw. auch als Datei abgelegt. Dabei wird folgende Bezeichnung verwendet:
B = Bestellung
R = Rechnung
dann das Tagesdatum in asiatischer Schreibweise (JJMMTT) und zum Schluß einen Zähler, der jeden Tag bei 1 (bzw. 01) beginnt.
Kann ich in AvERP entweder automatisiert oder von Hand diese Nummer als z.B. Bestellnummer eingeben?
Gruß Oliver
mittlerweile ist das Handbuch eingetroffen und ich habe es auch schon ein wenig studiert, allerdings zu meinem Problem keine Lösung gefunden.
Hier im Haus werden Bestellungen, Rechnungen, usw. auch als Datei abgelegt. Dabei wird folgende Bezeichnung verwendet:
B = Bestellung
R = Rechnung
dann das Tagesdatum in asiatischer Schreibweise (JJMMTT) und zum Schluß einen Zähler, der jeden Tag bei 1 (bzw. 01) beginnt.
Kann ich in AvERP entweder automatisiert oder von Hand diese Nummer als z.B. Bestellnummer eingeben?
Gruß Oliver
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Hallo,
erstmal danke für die Antwort. Zum Thema Anpassungen fällt mir da gerade noch eine Frage ein. Es stimmt sicherlich der Spruch "Don't touch a running system" und meist braucht man die AvERP-Version, wenn Sie bei einem gut läuft, nicht auf eine neuere Version updaten. Wie sieht das jedoch aus, wenn aufgrund gewisser benötigter neuer Features oder der Integration neuer gesetzlicher Bestimmungen ein Update erforderlich wird. Sind die Anpassungen da dann relativ schnell integrierbar? So eine "Baustelle" könnte sonnst schnell zu einem Fass ohne Boden werden.
Außerdem frage ich mich gerade, wie es mit den Datenbeständen aussieht, wenn zu einer neueren Version gewechselt wird und sich die Datenbank geändert hat.
Gruß Oliver
erstmal danke für die Antwort. Zum Thema Anpassungen fällt mir da gerade noch eine Frage ein. Es stimmt sicherlich der Spruch "Don't touch a running system" und meist braucht man die AvERP-Version, wenn Sie bei einem gut läuft, nicht auf eine neuere Version updaten. Wie sieht das jedoch aus, wenn aufgrund gewisser benötigter neuer Features oder der Integration neuer gesetzlicher Bestimmungen ein Update erforderlich wird. Sind die Anpassungen da dann relativ schnell integrierbar? So eine "Baustelle" könnte sonnst schnell zu einem Fass ohne Boden werden.
Außerdem frage ich mich gerade, wie es mit den Datenbeständen aussieht, wenn zu einer neueren Version gewechselt wird und sich die Datenbank geändert hat.
Gruß Oliver
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Re: Nicht rein numerische Bestell-/Liefernummer
Die Bestellungen, Rechnungen etc. noch mal als Datei abzulegen ist wohl nicht so sinnvoll. Schließlich sidn alle diese Daten in AvERP enthalten und jederzit Abruf und ein DB-Backup beinhaltet alles, um selbst nach einem Crash diese jederzeit rekonstruieren zu können. Dies ist ja auch der Sinn eines solchen Systems.oliver.tonn hat geschrieben: Hier im Haus werden Bestellungen, Rechnungen, usw. auch als Datei abgelegt. Dabei wird folgende Bezeichnung verwendet:
B = Bestellung
R = Rechnung
dann das Tagesdatum in asiatischer Schreibweise (JJMMTT) und zum Schluß einen Zähler, der jeden Tag bei 1 (bzw. 01) beginnt.
Kann ich in AvERP entweder automatisiert oder von Hand diese Nummer als z.B. Bestellnummer eingeben?
Gruß Oliver
In AvERP sollen die entsprechenden Dateien als PDF erzeugt und dann mit dem entsprechenden Dateinamen abgelegt werden, oder wie meinen Sie das jetzt?
Eine Rechnung findet man doch am besten anhand der Rechnngsnummer wieder. Diese kann man ja leicht in AvERP aus den von Ihnen angegebenen Daten ermitteln.
PS: Sie kennen die seit 1.7. nun verbindlichen Vorschriften für Rechnungen? Angabe des Verkäufers, ab 100€ Angabe des Käufers, Angabe von UST-ID oder Steuernummer, FORTLAUFENDE Rechnungsnummer...
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Ich erzeuge Dateien aus AvERP als PDF, nur bin ich nicht die ganze Firma. Bis jetzt setze ich alleine AvERP ein, allerdings ist eine Umstellung geplant. Der Rest nutzt gar keine ERP-Software, sondern Word und Excel (NOCH!!!). Aus diesem Grunde reicht es nicht aus, wenn ich die Sachen in AvERP stehen habe.
Gruß Oliver
Gruß Oliver
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Ja OK, aber was hat das dann damit zu tun, wie in AvERP eine Rechnungsnummer anders eingegeben werden kann?
Und nochmal: Die LÜCKENLOSE FORTLAUFENDE Rechnungsnummer ist seit 1.7. Pflicht. Sie werden dies bei der nächsten Steuerprüfung bzw. Steuererklärung feststellen. Dann haben Sie ein Problem, egal ob die Rechnungen automatisiert oder "von Hand" mit Word oder Excel erstellt wurden. Dieses Gesetz, das Schwarzhandel u.ä. bekämpfen soll ist seit 1.1.2004 in Kraft, aber mit einer Übergangsfrist bis 30.6.2004. Seit dem 1.7.2004 gibt es da keine Ausnahmen mehr.
Und der Käufer Ihrer Waren kann diese sonst DEFINITIV NICHT absetzen.
Das Finanzamt erkennt seit dem 1.7.2004 ausgestellte Rechnungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, NICHT als Ausgabenbeleg an! Ich kann nur sagen, alle Ihre Kunden, die seit dem 1.7. von Ihnen eine Rechnung mit einer Rechnungsnummer nach dem von Ihnen beschriebenen Muster erhalten haben, werden diese nicht als Ausgaben vom Finanzamt anerkannt bekommen!
Ich würde hier einen Kontakt mit den Kunden empfehlen, für die das wichtig ist. Evtl. ist das Ausstellen einer neuen Rechnung sinnvoll. Hierbei ist aber auf das Rechnungsdatum zu achten, da es neuerdings eine Frist von (ich glaube, muss ich aber noch mal nachlesen) 6 Wochen nach Leistungserbringung gibt (Liefertermin beachten!).
Und nochmal: Die LÜCKENLOSE FORTLAUFENDE Rechnungsnummer ist seit 1.7. Pflicht. Sie werden dies bei der nächsten Steuerprüfung bzw. Steuererklärung feststellen. Dann haben Sie ein Problem, egal ob die Rechnungen automatisiert oder "von Hand" mit Word oder Excel erstellt wurden. Dieses Gesetz, das Schwarzhandel u.ä. bekämpfen soll ist seit 1.1.2004 in Kraft, aber mit einer Übergangsfrist bis 30.6.2004. Seit dem 1.7.2004 gibt es da keine Ausnahmen mehr.
Und der Käufer Ihrer Waren kann diese sonst DEFINITIV NICHT absetzen.
Das Finanzamt erkennt seit dem 1.7.2004 ausgestellte Rechnungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, NICHT als Ausgabenbeleg an! Ich kann nur sagen, alle Ihre Kunden, die seit dem 1.7. von Ihnen eine Rechnung mit einer Rechnungsnummer nach dem von Ihnen beschriebenen Muster erhalten haben, werden diese nicht als Ausgaben vom Finanzamt anerkannt bekommen!
Ich würde hier einen Kontakt mit den Kunden empfehlen, für die das wichtig ist. Evtl. ist das Ausstellen einer neuen Rechnung sinnvoll. Hierbei ist aber auf das Rechnungsdatum zu achten, da es neuerdings eine Frist von (ich glaube, muss ich aber noch mal nachlesen) 6 Wochen nach Leistungserbringung gibt (Liefertermin beachten!).
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Meines Wissens nach kann die Rechnungsnummer aus verschiedenen Nummernkreisen bestehen. Wichtig ist, dass eine Rechnungsnummer nur einmalig vergeben wird.
Eine Rechnungsnummer wie im ersten Beitrag beschrieben ist daher meiner Meinung nach möglich.
Zur Info:
Wichtiger Nachtrag durch das BMF:
Seit dem 01.01.2004 sind Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer dazu verpflichtet, in ihren Rechnungen die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer und eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer anzugeben. Die Angaben sind Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger; bezüglich der Rechnungsnummer gilt dies aber erst für Rechnungen, die ab dem 01.07.2004 ausgestellt werden. Auf folgende Punkte wurde nunmehr von dem Bundesfinanzministerium hingewiesen (BMF - Schreiben vom 28.01.04 - IV B 7 - S 7280 - 19/04):
Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere, Zahlen- oder Buchstabenreiben zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Zudem bleibt es dem Rechnungsaussteller überlassen, wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer einmalig vergeben wird. Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig (z.B. für Monate, Wochen). Bei Verträgen über Dauerleistungen ist es unschädlich, wenn vor dem 01.01.2004 geschlossene Verträge keine fortlaufende Nummer enthalten. Nicht erforderlich ist es, diese Verträge um eine fortlaufende Nummer zu ergänzen. Bei ab 01.01.2004 geschlossenen Verträgen über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn diese Verträge eine einmalige Nummer enthalten (z.B. Wohnungs- oder Objektnummer Mieternummer). Es ist nicht erforderlich, dass Zahlungsbelege eine gesonderte fortlaufende Nummer erhalten.
Eine Rechnungsnummer wie im ersten Beitrag beschrieben ist daher meiner Meinung nach möglich.
Zur Info:
Wichtiger Nachtrag durch das BMF:
Seit dem 01.01.2004 sind Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer dazu verpflichtet, in ihren Rechnungen die Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer und eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer anzugeben. Die Angaben sind Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger; bezüglich der Rechnungsnummer gilt dies aber erst für Rechnungen, die ab dem 01.07.2004 ausgestellt werden. Auf folgende Punkte wurde nunmehr von dem Bundesfinanzministerium hingewiesen (BMF - Schreiben vom 28.01.04 - IV B 7 - S 7280 - 19/04):
Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere, Zahlen- oder Buchstabenreiben zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Zudem bleibt es dem Rechnungsaussteller überlassen, wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer einmalig vergeben wird. Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig (z.B. für Monate, Wochen). Bei Verträgen über Dauerleistungen ist es unschädlich, wenn vor dem 01.01.2004 geschlossene Verträge keine fortlaufende Nummer enthalten. Nicht erforderlich ist es, diese Verträge um eine fortlaufende Nummer zu ergänzen. Bei ab 01.01.2004 geschlossenen Verträgen über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn diese Verträge eine einmalige Nummer enthalten (z.B. Wohnungs- oder Objektnummer Mieternummer). Es ist nicht erforderlich, dass Zahlungsbelege eine gesonderte fortlaufende Nummer erhalten.
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Erneut ein Dankeschön. Jetzt muß hier im Hause nur noch geklährt werden, ob diese Nummerierung so wichtig ist, dass man eine Anpassung vornehmen läßt.
Im Zusammenhang mit Änderungen hatte ziemlich am Anfang noch eine Frage gestellt:
Gruß Oliver
Im Zusammenhang mit Änderungen hatte ziemlich am Anfang noch eine Frage gestellt:
Wie sieht es damit aus?Hallo,
erstmal danke für die Antwort. Zum Thema Anpassungen fällt mir da gerade noch eine Frage ein. Es stimmt sicherlich der Spruch "Don't touch a running system" und meist braucht man die AvERP-Version, wenn Sie bei einem gut läuft, nicht auf eine neuere Version updaten. Wie sieht das jedoch aus, wenn aufgrund gewisser benötigter neuer Features oder der Integration neuer gesetzlicher Bestimmungen ein Update erforderlich wird. Sind die Anpassungen da dann relativ schnell integrierbar? So eine "Baustelle" könnte sonnst schnell zu einem Fass ohne Boden werden.
Außerdem frage ich mich gerade, wie es mit den Datenbeständen aussieht, wenn zu einer neueren Version gewechselt wird und sich die Datenbank geändert hat.
Gruß Oliver
Gruß Oliver
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Hallo,
sorry das ich mich einmische, aber dies ist sehr interessant:
Ich würde das dann gern mal ausprobieren, da wir im Moment AvERP anpassen und es nicht "echt" im Einsatz ist.
Wichtig wäre auch das Tool zur Datenübernahme.
MfG
KDP
sorry das ich mich einmische, aber dies ist sehr interessant:
Könnte ich da das Script zum Update von 1.6.3 auf 1.6.4 bekommen?admin hat geschrieben:Updates gibt es als Skript. Alternativ dazu kann auch einfach die Datenbank durch die neue ersetzt werden. Die Daten werden dann per Tool von der alten in die neuen Datenbank geschleust. Beides recht unaufwändig.
Ich würde das dann gern mal ausprobieren, da wir im Moment AvERP anpassen und es nicht "echt" im Einsatz ist.
Wichtig wäre auch das Tool zur Datenübernahme.
MfG
KDP