Formulare

Alles über Formulare, deren Erstellung und deren eventueller Austausch

Moderator: SYNERPY

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Gast

Formulare

Beitrag von Gast »

Guten Tag,
da wir auf der Suche nach einer neuen Warenwirtschaft sind, lese ich interessiert in diesem Forum.
Ich möchte bei Rechnung und Lieferscheinen von dem vorgedruckten Papier weg kommen.
Kann ich mit dem AvERPDesign auch unser Geschäftspapier entwickeln und somit auf weissem Papier drucken?
Gruß
R. Zahn
SYN12
Beiträge: 796
Registriert: Mi Mär 17, 2004 12:11 pm

Beitrag von SYN12 »

Guten Tag

Das ist richtig. Mit dem AvERP Designer haben Sie die Möglichkeit alle Formulare individuell anzupassen und Ihr Geschäftspapier abzubilden. Im AvERP Designer ist ein Report Designer eingebunden, welcher Ihnen dies ermöglicht. Die Vorgehensweise bzw. Hilfestellungen finden Sie zum einen im Forum und zum anderen wird dies in unserer Programmierdokumentation beschrieben.
admin
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Beiträge: 2673
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Beitrag von admin »

Der Großteil unserer Kunden verwendet sogar weißes Papier. Durch Einbinden eines Logos im Firmenstamm bzw. von fixen Grafiken im Designer ist eigentlich jede Art von Gestaltung möglich.
Gast

Beitrag von Gast »

Danke für die schnellen Antworten.
Wie sieht es dann mit den AGBs aus. Wir haben diese auf der Rückseite vorgedruckt.
Ist es rechtlich in Ordnung auf der Vorderseite einen Verweis z.B. auf die Homepage zu hinterkegen,
wo der Kunde diese nachlesen kann?
Ja, das hat mit der Software nicht zu tun, aber diese Frage kam sofort auf.
Gruß
R. Zahn
jlanger
Beiträge: 155
Registriert: Do Mär 04, 2004 2:18 pm
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Beitrag von jlanger »

Gast hat geschrieben:Wie sieht es dann mit den AGBs aus. Wir haben diese auf der Rückseite vorgedruckt.
Dazu müssten Sie dann einfach auch das gleiche Papier mit den vorgedruckten AGB's auf der Rückseite verwenden.
Wo haben Sie diese denn gedruckt? Auf der Rückseite der Rechnung sind sie jedenfalls rechtlich wirkungslos.
Wirksam sind nur AGB's, die vor Vertragsabschluss bekanntgegeben werden. Ob der Kunde sich diese auch vor Vertragsabschluß durchliest, ist eine andere Sache. Also sollten die AGB's schon auf Angebot und Auftragsbestätigung gedruckt sein, oder auf dem Angebot und auf der Bestätigung dann sinngemä´ß: "gemäß unseren AGB...".
Ist es rechtlich in Ordnung auf der Vorderseite einen Verweis z.B. auf die Homepage zu hinterkegen,
wo der Kunde diese nachlesen kann?
Kann mir kaum vorstellen, dass das rechtsbindend wäre.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo "jlange",
natürlich verweisen wir auf unsere AGBs bei Angeboten und bei unseren Auftragsbestätigungen aber der Verweis alleine ist nicht ausreichend. man muß sie auch zur Verfügung stellen. Bei unseren Angeboten gibt es einen Link zu den AGBs auf unserer Homepage, da kann sie der Kunde einsehen.

Ich möchte nur ganz gerne zukünftig blanko Papier (Rechnung/Lieferscheine) verwenden und auch auf die AGBs auf der Rückseite verzichten.
Kunden von uns verweisen bei Rechnungen/Lieferscheinenauf die AGBs mit einem Hinweis "Unsere aktuellen AGBs finden Sie unter "www.xxxxx"
Ich bin nicht sicher, ob das ausreichend ist.

Gruß
R. Zahn
admin
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Registriert: Di Feb 10, 2004 5:48 am
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Beitrag von admin »

Fragen Sie hier bitte am besten Ihren Steuerberater. Danke.
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