FRMV BADRMAND

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Adressstamm - Mandantenabh.Daten

Zuordnung von Adressen zum Mandanten.


FRMV BADRMAND.jpg


Hauptbereich

Eine Adresse kann direkt einem Mandanten zugeordnet werden, der dafür zuständig ist. Erstellt ein anderer Mandant für diese Adresse beispielsweise ein Angebot, so könnte der zugewiesene Mandanten über das Nachrichtensystem informiert werden.

Der Adressschutz kann zeitraumbeschränkt gewährt werden.


Siehe auch

Adressstamm

Mandantenstamm

Nachrichtensystem

Angebots- und Auftragsverwaltung