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Adressstamm - Mandantenabh.Daten
Zuordnung von Adressen zum Mandanten.
Hauptbereich
Eine Adresse kann direkt einem Mandanten zugeordnet werden, der dafür zuständig ist. Erstellt ein anderer Mandant für diese Adresse beispielsweise ein Angebot, so könnte der zugewiesene Mandanten über das Nachrichtensystem informiert werden.
Der Adressschutz kann zeitraumbeschränkt gewährt werden.
Siehe auch
Angebots- und Auftragsverwaltung