FRMV BSAMA

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Artikelstamm - Enthaltene Rohstoffe

Die Logik und Funktionsweise der Materialzuschlagsberechnung baut auf mehreren Masken auf. In dieser Maske, Artikelstamm – Enthaltene Rohstoffe, können die Rohstoffe (Werkstoffe) definiert und mengenmäßig einem Artikel zugeordnet werden.

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Hauptbereich

Die Kosten der enthaltenen Materialien sind Lieferanten/Kunden- und börsenabhängig. Aus diesem Grund gibt es beim Lieferantenstamm eine Maske, namens Lieferant-Rohstoffpreise, wo den Rohstoffen (Werkstoffen) ein Preis für eine bestimmte Menge, lieferantenabhängig, zugeordnet werden kann. Ebenso können die Materialzuschläge im Verkauf ausgewiesen werden. Dazu müssen die Daten zusätzlich kundenabhängig in der Maske Kundenstamm - Sonderbörsenkurse hinterlegt werden. Des Weiteren können unter den Werkstoffen (Maske Werkstoffe - Börsenkurse) die aktuellen Börsenpreise hinterlegt werden. “.

Die Berechnung erfolgt einkaufsseitig folgendermaßen: Listenpreis (Artikelstamm-Lieferant) – Rohstoffpreis (Lieferant-Rohstoffpreise) + Börsenpreis (Werkstoffe - Börsenkurse) = Kalkulationspreis.

Der berechnete Kalkulationspreis wird in die Kalkulation des Artikels (Kalk.Preis.Einkauf) übergeben und fließt als Materialkosten in die Fertigung ein.

Zudem besteht die Möglichkeit, im Einkauf und im Verkauf den Materialzuschlag separat ausweisen zu lassen, so dass man beispielsweise in der Bestellposition, der Rechnungseingangsposition, der Auftragsposition und in der Rechnungsposition den Materialzuschlag auf Grundlage der aktuellen Börsenkurse auswerten kann.

Bei der Rechnungsstellung im Verkauf besteht weiterhin die Möglichkeit, die Materialzuschläge beispielsweise als separate Zuschlagsposition auszuweisen oder in einer monatlich separaten Rechnung auszugeben, wobei in der Maske Artikelstamm-Enthaltene Rohstoffe hierfür ein Artikel definiert werden muss, der in den Rechnungen ausgegeben werden soll.


Registerkarten

1. Rohstoffzuschlag

Auf dieser Registerkarte wird der Werkstoff und das Gewicht, pro Menge hinterlegt. Für die Berechnung des Rohstoffzuschlags muss die Zuschlagsart 1 gewählt werden.

2. Energiesteuer

Statt des Rohstoffzuschlags kann auch die Energiesteuer berechnet werden. Hierbei wird die Energiesteuer in EURO, pro wieviel Liter hinterlegt. Ebenso kann der Umrechnungsfaktor Tonne/Liter für den Einkauf und Verkauf definiert werden. Die Energiesteuer wird genau wie der Rohstoffzuschlag separat ausgewiesen.


Siehe auch

Artikelstamm