FRMV A FEIERTAGE

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Feiertage

Verwaltung von Feiertagen und besonderen, firmeneigenen Tagen.


FRMV A FEIERTAGE.jpg


Hauptbereich

Feiertage werden in der Zeiterfassung berücksichtigt und gelten, sofern nicht anders definiert, als arbeitsfreie Tage. Dem Mitarbeiter werden daher bei Wegbleiben an diesen Tagen weder Stunden noch Urlaubstage abgezogen. Feiertage werden für die Zwecke der Krankheitstageberechnung ignoriert. Da der Mitarbeiter an Wochenenden und Feiertagen auch krank sein kann, werden hierfür Krankheitstage berechnet.

Die im System vorhandenen Feiertage müssen aufgrund der gesetzlichen Abweichungen von Feiertagen, je Bundesland bzw. Einsatzort, im Feld Aktiv angepasst werden.

Für einen Feiertag kann ein festes Datum vergeben werden.

Bei Regional kann der Feiertag regional beschränkt werden, wenn er nur in bestimmten Regionen gültig ist.


Siehe auch

Zeiterfassung

Mitarbeiterstamm