FRMV BSPAV

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Mitarbeiterverhältnis Definition

Allgemeine Definition Arbeitsvertrag.


FRMV BSPAV.jpg


Hauptbereich

In dieser Maske werden die Arbeitsverhältnisse für die Mitarbeiter angelegt. Diese müssen dann für jeden einzelnen Mitarbeiter über das Kennzeichen Arb.V-Bez. im Mitarbeiterstamm in der Mitarbeiterverhältnis Definition zugewiesen werden.

Bei einem Auszubildenden kann z.B. in Arb.V-Kz. "AZUBI" und im Feld Arb.V-Bez. "Auszubildender" eingetragen werden.

Es muss angegeben werden, ob der Mitarbeiter Intern/Extern geführt wird. Die Eingabe in diesem Feld beschränkt sich auf "I" und "E".


Siehe auch

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