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FRMV BADRMAND: Unterschied zwischen den Versionen

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= Adressstamm - Mandantenabh.Daten =
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Eine Adresse kann direkt einem Mandanten zugeordnet werden, der dafür zuständig ist. Erstellt ein anderer Mandant für diese Adresse beispielsweise ein Angebot, könnte der zugewiesene Mandant über das Nachrichtensystem informiert werden. Der '''Adressschutz''' kann für zeitraumbeschränkt gewährt werden.
Zuordnung von [[FRMV_BADR|Adressen]] zum [[FRMV_BAMND|Mandanten]].




[[Datei:FRMV_BADRMAND.jpg]]
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== Hauptbereich ==
Eine [[FRMV_BADR|Adresse]] kann direkt einem [[FRMV_BAMND|Mandanten]] zugeordnet werden, der dafür zuständig ist. Erstellt ein anderer [[FRMV_BAMND|Mandant]] für diese [[FRMV_BADR|Adresse]] beispielsweise ein [[FRMV_BAUF|Angebot]], so könnte der zugewiesene [[FRMV_BAMND|Mandanten]] über das [[FRMV_BMSG|Nachrichtensystem]] informiert werden.
Der '''Adressschutz''' kann zeitraumbeschränkt gewährt werden.




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[[FRMV_BADR|Adressstamm]]
[[FRMV_BADR|Adressstamm]]
[[FRMV_BAMND|Mandantenstamm]]
[[FRMV_BMSG|Nachrichtensystem]]


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Version vom 21. Juli 2012, 18:34 Uhr

Adressstamm - Mandantenabh.Daten

Zuordnung von Adressen zum Mandanten.



Hauptbereich

Eine Adresse kann direkt einem Mandanten zugeordnet werden, der dafür zuständig ist. Erstellt ein anderer Mandant für diese Adresse beispielsweise ein Angebot, so könnte der zugewiesene Mandanten über das Nachrichtensystem informiert werden.

Der Adressschutz kann zeitraumbeschränkt gewährt werden.


Siehe auch

Adressstamm

Mandantenstamm

Nachrichtensystem