FRMV BBTVART: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
SYN31 (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
SYN22 (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
= Beitragsverwaltung - Beitragsart = | = Beitragsverwaltung - Beitragsart = | ||
Anlegen von Beitragsarten für die [[FRMV_BKUNDEBTV|Beitragsverwaltung]]. | Anlegen von '''Beitragsarten''' für die [[FRMV_BKUNDEBTV|Beitragsverwaltung]]. | ||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Für ein Mitglied in der [[FRMV_BKUNDEBTV|Beitragsverwaltung]] muss hier eine '''Beitragsart''' angelegt werden. | Für ein Mitglied in der [[FRMV_BKUNDEBTV|Beitragsverwaltung]] muss hier eine '''Beitragsart''' angelegt werden. | ||
'''Berech.Art''': | '''Berech. Art''': | ||
*0 - periodischer Beitrag errechnet sich nach Zahlungsart | *0 - periodischer Beitrag errechnet sich nach Zahlungsart | ||
*1 - periodischer Beitrag entspricht Beitrag | *1 - periodischer Beitrag entspricht Beitrag | ||
'''Beh.off.Posten''': | '''Beh. off. Posten''': | ||
*0 - nur eine Rechnung erzeugen | *0 - nur eine Rechnung erzeugen | ||
*1 - mehrere Rechnungen erzeugen | *1 - mehrere Rechnungen erzeugen | ||
'''Rücklastschrift''': | '''Rücklastschrift''': | ||
*0 - Bei Rücklastschrift wird das Gültig bis Datum | *0 - Bei Rücklastschrift wird das 'Gültig bis-Datum' zurückgesetzt | ||
*1 - Bei Rücklastschrift wird das Gültig bis Datum beibehalten | *1 - Bei Rücklastschrift wird das 'Gültig bis-Datum' beibehalten | ||
Aktuelle Version vom 13. November 2013, 15:59 Uhr
Beitragsverwaltung - Beitragsart
Anlegen von Beitragsarten für die Beitragsverwaltung.
Hauptbereich
Für ein Mitglied in der Beitragsverwaltung muss hier eine Beitragsart angelegt werden.
Berech. Art:
- 0 - periodischer Beitrag errechnet sich nach Zahlungsart
- 1 - periodischer Beitrag entspricht Beitrag
Beh. off. Posten:
- 0 - nur eine Rechnung erzeugen
- 1 - mehrere Rechnungen erzeugen
Rücklastschrift:
- 0 - Bei Rücklastschrift wird das 'Gültig bis-Datum' zurückgesetzt
- 1 - Bei Rücklastschrift wird das 'Gültig bis-Datum' beibehalten
Siehe auch