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Version vom 14. Januar 2011, 12:18 Uhr
Mandantenabh.Daten
Eine Adresse kann direkt einem Mandanten zugeordnet werden, der dafür zuständig ist. Erstellt ein anderer Mandant für diese Adresse beispielsweise ein Angebot, könnte der zugewiesene Mandant über das Nachrichtensystem informiert werden. Der „Adressschutz“ kann für zeitraumbeschränkt gewährt werden.