FRMV BSAVKG: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
SYN31 (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
SYN31 (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
[[FRMV_BSA|Artikelstamm]] | [[FRMV_BSA|Artikelstamm]] | ||
[[FRMV_BAUFPO|Kundenauftragsposition]] | |||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
__NOTITLE__ | __NOTITLE__ | ||
__NOEDITSECTION__ | __NOEDITSECTION__ |
Version vom 20. November 2012, 11:55 Uhr
Artikelstamm - Verkaufspreis-Untergrenze
In dieser Maske kann, pro interner Abteilung, eine prozentuale Verkaufspreisuntergrenze hinterlegt werden.
Hauptbereich
Angelegt werden kann diese sowohl für die Basispreisliste als auch für eine Partnerpreisliste (Preise für Vertriebspartner des Unternehmens).
Die hier hinterlegten Untergrenzen werden bei der Angebotserstellung sichtbar, so dass jeder Benutzer, auf Grund seiner Abteilungszuweisung, weiß, wie weit er den Verkaufspreis rabattieren darf, damit er die Preisuntergrenze nicht unterschreitet.
Die Zuweisung stellt kein Verbot dar, sondern dient als Informationsanzeige in der Kundenauftragsposition.
Siehe auch