FRMV BSAMA: Unterschied zwischen den Versionen

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= Artikelstamm - Enthaltene Rohstoffe  =
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Die Logik und Funktionsweise der Materialzuschlagsberechnung baut auf mehreren Masken auf. In dieser Maske, Artikelstamm – Enthaltene Rohstoffe, können die Rohstoffe (Werkstoffe) definiert und mengenmäßig einem Artikel zugeordnet werden.  
Die Logik und Funktionsweise der Materialzuschlagsberechnung baut auf mehreren Masken auf. In der Maske '''Artikelstamm – Enthaltene Rohstoffe''' können die Rohstoffe (Werkstoffe) definiert und mengenmäßig einem [[FRMV_BSA|Artikel]] zugeordnet werden.  


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== Hauptbereich ==
== Hauptbereich ==


Die Kosten der enthaltenen Materialien sind Lieferanten/Kunden- und börsenabhängig. Aus diesem Grund gibt es beim Lieferantenstamm eine Maske, namens [[FRMV_BLIEFMZ|Lieferant-Rohstoffpreise]], wo den Rohstoffen (Werkstoffen) ein Preis für eine bestimmte Menge, lieferantenabhängig, zugeordnet werden kann. Ebenso können die Materialzuschläge im Verkauf ausgewiesen werden. Dazu müssen die Daten zusätzlich kundenabhängig in der Maske [[FRMV_BKUNDEMZ|Kundenstamm - Sonderbörsenkurse]] hinterlegt werden. Des Weiteren können unter den Werkstoffen (Maske [[FRMV_BWERKBK|Werkstoffe - Börsenkurse]]) die aktuellen Börsenpreise hinterlegt werden. “.
Die Kosten der enthaltenen Materialien sind lieferanten-/kunden- und börsenabhängig. Aus diesem Grund gibt es die [[FRMV_BLIEFMZ|Lieferant-Rohstoffpreise]], d. h. den Rohstoffen (Werkstoffen) kann ein Preis für eine bestimmte Menge (lieferantenabhängig) zugeordnet werden. Ebenso können die Materialzuschläge im Verkauf ausgewiesen werden. Dazu müssen die Daten zusätzlich kundenabhängig in der Maske [[FRMV_BKUNDEMZ|Kundenstamm - Sonderbörsenkurse]] hinterlegt werden. Des Weiteren können unter den Werkstoffen (Maske [[FRMV_BWERKBK|Werkstoffe - Börsenkurse]]) die aktuellen Börsenpreise eingetragen werden.


Die Berechnung erfolgt einkaufsseitig folgendermaßen:
Die Berechnung erfolgt einkaufsseitig folgendermaßen:
Listenpreis ([[FRMV_BSAL|Artikelstamm-Lieferant]]) – Rohstoffpreis ([[FRMV_BLIEFMZ|Lieferant-Rohstoffpreise]]) + Börsenpreis ([[FRMV_BWERKBK|Werkstoffe - Börsenkurse]]) = Kalkulationspreis.
Listenpreis ([[FRMV_BSAL|Artikelstamm-Lieferant]]) – Rohstoffpreis ([[FRMV_BLIEFMZ|Lieferant-Rohstoffpreise]]) + Börsenpreis ([[FRMV_BWERKBK|Werkstoffe-Börsenkurse]]) = Kalkulationspreis.


Der berechnete Kalkulationspreis wird in die Kalkulation des Artikels (Kalk.Preis.Einkauf) übergeben und fließt als Materialkosten in die Fertigung ein.
Der berechnete Kalkulationspreis wird in die Kalkulation des [[FRMV_BSA|Artikels]] (Kalk.Preis.Einkauf) übergeben und fließt als Materialkosten in die Fertigung ein.


Zudem besteht die Möglichkeit, im Einkauf und im Verkauf den Materialzuschlag separat ausweisen zu lassen, so dass man beispielsweise in der [[FRMV_BBESP|Bestellposition]], der [[FRMV_BLRCP|Rechnungseingangsposition]], der [[FRMV_BAUFPO|Auftragsposition]] und in der [[FRMV_BRRCP|Rechnungsposition]] den Materialzuschlag auf Grundlage der aktuellen Börsenkurse auswerten kann.
Bei der Anlage eines Datensatzes wird zunächst die '''Artikel.Nr''' des [[FRMV_BSA|Artikels]], in dem die Rohstoffe enthalten sind, eingetragen oder übergeben.


Bei der Rechnungsstellung im Verkauf besteht weiterhin die Möglichkeit, die Materialzuschläge beispielsweise als separate Zuschlagsposition auszuweisen oder in einer monatlich separaten Rechnung auszugeben, wobei in der Maske Artikelstamm-Enthaltene Rohstoffe hierfür ein Artikel definiert werden muss, der in den Rechnungen ausgegeben werden soll.  
Die '''Zuschlagsart''' bestimmt, ob in diesem Datensatz ein '''1 - Rohstoffzuschlag''' (siehe Registerkarte 1.) oder eine '''2 - Energiesteuer''' berücksichtigt wird.
 
Zudem besteht die Möglichkeit, den Materialzuschlag im Einkauf und im Verkauf separat ausweisen zu lassen, sodass er beispielsweise in der [[FRMV_BBESP|Bestellposition]], der [[FRMV_BLRCP|Rechnungseingangsposition]], der [[FRMV_BAUFPO|Auftragsposition]] und in der [[FRMV_BRRCP|Rechnungsposition]] auf Grundlage der aktuellen Börsenkurse ausgewertet werden kann.
 
Bei der Rechnungsstellung im Verkauf können die Materialzuschläge z. B. als separate Zuschlagsposition ausgewiesen oder in einer monatlich separaten Rechnung ausgegeben werden. Dazu wird eine eigenständiger  [[FRMV_BSA|Artikel]] benötigt, der über diese Maske als '''Zuschlag.Artikel.Nr.''' definiert wird, und der dann in den [[FRMV_BRRC|Rechnungen]] ausgegeben wird.




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=== 1. Rohstoffzuschlag ===
=== 1. Rohstoffzuschlag ===


Auf dieser Registerkarte wird der Werkstoff und das Gewicht, pro Menge hinterlegt. Für die Berechnung des Rohstoffzuschlags muss die '''Zuschlagsart 1''' gewählt werden.  
Auf dieser Registerkarte werden '''Werkstoff''' (siehe [[FRMV_BWERK|Werkstoffe]]) und Gewicht pro '''Menge''' hinterlegt. Für die Berechnung des Rohstoffzuschlags muss die '''Zuschlagsart 1''' gewählt werden.  


=== 2. Energiesteuer ===
=== 2. Energiesteuer ===


Statt des Rohstoffzuschlags kann auch die Energiesteuer berechnet werden. Hierbei wird die Energiesteuer in EURO, pro wieviel Liter hinterlegt. Ebenso kann der Umrechnungsfaktor Tonne/Liter für den Einkauf und Verkauf definiert werden.  
Neben dem Rohstoffzuschlag kann auch die '''Energiesteuer''' berechnet werden. Hierbei wird die Energiesteuer in der Euro pro Literanzahl hinterlegt. Ebenso kann der Umrechnungsfaktor Tonne/Liter für den Einkauf und Verkauf definiert werden. Die Energiesteuer wird wie der Rohstoffzuschlag separat ausgewiesen.  





Aktuelle Version vom 18. Februar 2016, 18:02 Uhr

Artikelstamm - Enthaltene Rohstoffe

Die Logik und Funktionsweise der Materialzuschlagsberechnung baut auf mehreren Masken auf. In der Maske Artikelstamm – Enthaltene Rohstoffe können die Rohstoffe (Werkstoffe) definiert und mengenmäßig einem Artikel zugeordnet werden.

FRMV BSAMA.jpg


Hauptbereich

Die Kosten der enthaltenen Materialien sind lieferanten-/kunden- und börsenabhängig. Aus diesem Grund gibt es die Lieferant-Rohstoffpreise, d. h. den Rohstoffen (Werkstoffen) kann ein Preis für eine bestimmte Menge (lieferantenabhängig) zugeordnet werden. Ebenso können die Materialzuschläge im Verkauf ausgewiesen werden. Dazu müssen die Daten zusätzlich kundenabhängig in der Maske Kundenstamm - Sonderbörsenkurse hinterlegt werden. Des Weiteren können unter den Werkstoffen (Maske Werkstoffe - Börsenkurse) die aktuellen Börsenpreise eingetragen werden.

Die Berechnung erfolgt einkaufsseitig folgendermaßen: Listenpreis (Artikelstamm-Lieferant) – Rohstoffpreis (Lieferant-Rohstoffpreise) + Börsenpreis (Werkstoffe-Börsenkurse) = Kalkulationspreis.

Der berechnete Kalkulationspreis wird in die Kalkulation des Artikels (Kalk.Preis.Einkauf) übergeben und fließt als Materialkosten in die Fertigung ein.

Bei der Anlage eines Datensatzes wird zunächst die Artikel.Nr des Artikels, in dem die Rohstoffe enthalten sind, eingetragen oder übergeben.

Die Zuschlagsart bestimmt, ob in diesem Datensatz ein 1 - Rohstoffzuschlag (siehe Registerkarte 1.) oder eine 2 - Energiesteuer berücksichtigt wird.

Zudem besteht die Möglichkeit, den Materialzuschlag im Einkauf und im Verkauf separat ausweisen zu lassen, sodass er beispielsweise in der Bestellposition, der Rechnungseingangsposition, der Auftragsposition und in der Rechnungsposition auf Grundlage der aktuellen Börsenkurse ausgewertet werden kann.

Bei der Rechnungsstellung im Verkauf können die Materialzuschläge z. B. als separate Zuschlagsposition ausgewiesen oder in einer monatlich separaten Rechnung ausgegeben werden. Dazu wird eine eigenständiger Artikel benötigt, der über diese Maske als Zuschlag.Artikel.Nr. definiert wird, und der dann in den Rechnungen ausgegeben wird.


Registerkarten

1. Rohstoffzuschlag

Auf dieser Registerkarte werden Werkstoff (siehe Werkstoffe) und Gewicht pro Menge hinterlegt. Für die Berechnung des Rohstoffzuschlags muss die Zuschlagsart 1 gewählt werden.

2. Energiesteuer

Neben dem Rohstoffzuschlag kann auch die Energiesteuer berechnet werden. Hierbei wird die Energiesteuer in der Euro pro Literanzahl hinterlegt. Ebenso kann der Umrechnungsfaktor Tonne/Liter für den Einkauf und Verkauf definiert werden. Die Energiesteuer wird wie der Rohstoffzuschlag separat ausgewiesen.


Siehe auch

Artikelstamm