FRMV BSPAV: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Februar 2011, 12:41 Uhr
Mitarbeiterverhältnis Definition
Allgemeine Definition Arbeitsvertrag.
Hauptbereich
In dieser Maske werden die Arbeitsverhältnisse für die Mitarbeiter angelegt. Diese müssen dann für jeden einzelnen Mitarbeiter über das Kennzeichen Arb.V-Bez. im Mta.Stamm - Arbeitsverhältnis zugewiesen werden.
Bei einem Auszubildenden kann z.B. in Arb.V-Kz. "AZUBI" und im Feld Arb.V-Bez. "Auszubildender" eingetragen werden.
Es muss angegeben werden, ob der Mitarbeiter Intern/Extern geführt wird. Die Eingabe in diesem Feld beschränkt sich auf "I" und "E".
Siehe auch