FRMV BVERTPROV: Unterschied zwischen den Versionen

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@@@ Kurzer prägnanter Text für Maske: FRMV_BVERTPROV
 
In diesem Unterprogramm können dem Vertreter die Kriterien der Provisionsermittlung zugeordnet werden.


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@@@ Ausführlicher Text zur Maske: FRMV_BVERTPROV
Hierbei kann hinterlegt werden, in welchem '''Land''', für welche Warengruppe ('''Wrg.Verkauf.Bez.'''), für welchen Artikel ('''Artikel.Nr.'''), für welchen Kunden ('''Kunden.Nr.''') oder für welches '''Gebiet''' der Vertreter welche Provision erhält.  
 
FeldListe:
Lfd.Nr.(MASKENKEY) -  Domain für Maskenkeyfelder, die rechtsbündig mit
10 Stellen gespeichert werden sollen
 
Mandant.Nr.(BMAND_LOGO) -  Blob-Domäne für Grafik (Binär)-Dateien
Artikel.Nr.(BSA_MASKENKEY) -  Artikelnummer
Artikel.Bez.(BSA_ARTBEZ)  -  Artikelbezeichnung
Artikel.Bez.2(BSA_ARTBEZ2)  -  Artikelbezeichnung 2
Gültig bis(GUELTIG_BIS)  -  Gültigkeitsdatum
* nach Ablauf dieses Datums greift die Provisionsregelung nicht mehr


Keines der Felder ist ein Pflichtfeld, so dass alle Kombinationen möglich sind. Wird eine Auftragsposition im Kundenauftrag angelegt und mind. eine dieser Kriterien trifft zu, dann werden die jeweiligen Vertreter der Kundenauftragsposition in einem Unterprogramm zugeordnet. Auf Grundlage dieser Zuordnung kann einer Vertreterprovison berechnet werden.





Version vom 21. Januar 2011, 12:07 Uhr

Vertreterprovision

In diesem Unterprogramm können dem Vertreter die Kriterien der Provisionsermittlung zugeordnet werden.

Datei:FRMV BVERTPROV.jpg


Hauptbereich

Hierbei kann hinterlegt werden, in welchem Land, für welche Warengruppe (Wrg.Verkauf.Bez.), für welchen Artikel (Artikel.Nr.), für welchen Kunden (Kunden.Nr.) oder für welches Gebiet der Vertreter welche Provision erhält.

Keines der Felder ist ein Pflichtfeld, so dass alle Kombinationen möglich sind. Wird eine Auftragsposition im Kundenauftrag angelegt und mind. eine dieser Kriterien trifft zu, dann werden die jeweiligen Vertreter der Kundenauftragsposition in einem Unterprogramm zugeordnet. Auf Grundlage dieser Zuordnung kann einer Vertreterprovison berechnet werden.


Siehe auch

Vertreterstamm